Kinderschutzkonzept Architekturzentrum Wien

1. Einleitung

Sinn und Zweck des Kinderschutzkonzepts

Das Architekturzentrum Wien versteht sich als erweiterter Bildungsraum, dessen Ziel die Ermutigung und Ermächtigung zur aktiven Mitgestaltung zukünftiger Entwicklungen ist. Dies gilt insbesondere auch für Kinder und Jugendliche. Das Verständnis für Architektur und alles geplant Gebaute soll erweitert und geweckt werden, eine Sensibilisierung für das eigene Entdecken im Stadtraum forciert und so ein Bewusstsein für die gestaltete Umwelt geschaffen werden, um mündige Bürger*innen und Auftraggeber* innen von morgen zu fördern. Dabei ist es uns ein Anliegen, unseren (jungen) Besucher*innen einen sicheren Raum für diese Auseinandersetzung zu bieten.

Wir sehen uns dazu verpflichtet, das Wohl von Kindern und Jugendlichen sowie deren Schutz vor Misshandlungen und Missbrauch in all ihren Formen in unserer Organisation zu gewährleisten. Wir nehmen eine aufmerksame Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen und deren Bedürfnissen ein, bei gleichzeitiger Wahrung ihrer Rechte. Wir ergreifen präventive Maßnahmen, die Erfahrungen der Gewalt und der Grenzüberschreitungen in unseren physischen und digitalen Räumen vorbeugen, die einen sicheren Umgang unserer Mitarbeiter*innen in Situationen von (potenzieller) Kindeswohlgefährdung fördern, und die für Risiken der Gewalterfahrung von jungen Menschen sensibilisieren.

Definition von Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Es gibt unterschiedliche Formen von Gewalt. Im Rahmen der Tätigkeiten des Architekturzentrum Wien besonders relevante Gewaltformen sind:

Physische Gewalt: Formen von Misshandlungen, die sich gegen den Körper richten, z. B. Stoßen, Treten, Festhalten, Schlagen etc.

Psychische Gewalt: Gewaltformen, die auf den Selbstwert, die Integrität und Würde abzielen, z. B. Missachten, Verspotten, Beschimpfen, Terrorisieren, Demütigen etc.

Sexuelle Gewalt bzw. sexualisierte Gewalt: Der Missbrauch von Heranwachsenden zur Befriedigung der eigenen sexuellen, emotionalen oder sozialen Bedürfnisse. Sexuelle Gewalt bezieht sich auf versuchte und/oder vollendete sexuelle Akte, aber auch sexuelle Handlungen ohne direkten Körperkontakt — wie das Anfertigen pornografischer Materialien.

Vernachlässigung: Mangelhafte Versorgung, Nicht-Betreuung und Vergessen oder Vorenthalten von physischer und psychischer Unterstützung und Pflege.

Peer-Gewalt unter Kindern und Jugendlichen und Mobbing: Körperliche, sexualisierte und psychische Gewalt sowie Beziehungsgewalt (die soziale Aus- grenzung aus Gruppen) und systematische Aggression/Gewalt gegenüber einem oder mehreren Kindern/Jugendlichen.

Medial vermittelte Gewalt/Cybergewalt: Gewaltformen im digitalen Raum, die Kommunikationstools wie z. B. WhatsApp, tiktok oder Instagram für verschiedene Gewaltformen wie Cyber-Mobbing, Stalking etc. missbrauchen.

Institutionelle Gewalt: Gewalt und Machtmissbrauch durch Mitarbeiter*innen einer Institution oder Dulden von Gewalt durch externe Personen, Schutzbefohlene, Klient*innen, Patient*innen, Besucher*innen etc.

Gewalt und Übergriffe können zwischen Erwachsenen, zwischen Kindern/Jugendlichen oder zwischen Erwachsenen und Kindern/Jugendlichen vorkommen. Im vorliegenden Kinderschutzkonzept liegt das Hauptaugenmerk auf dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Tätigkeiten des Architekturzentrum Wien.

Zur besseren Unterscheidung soll hier noch auf die folgenden drei untenstehenden Begriffe eingegangen werden:

Grenzverletzungen: Verhaltensweisen, durch die die persönlichen Grenzen anderer (teilweise auch aus Unwissenheit oder Unachtsamkeit) verbal, nonverbal oder körperlich überschritten werden. Diese Verhaltensweisen können in weiterer Folge zu Gewalt führen. Beispiele sind: abwertende Bemerkungen, Missachtung des Rechts am eigenen Bild, flirtendes Verhalten etc.

Übergriffe: Massive Grenzverletzungen, die die eigenen Interessen auf Kosten anderer durchsetzen sollen. Beispiele sind: psychisch demütigendes Verhalten, (absichtliches, starkes) Stoßen oder Zerren, sexualisierte Äußerungen und Gesten, Nicht-Beenden von Mobbing etc.

Gewalt (Strafrecht): Gewalt im strafrechtlich relevanten Sinn bezieht sich auf Belästigung, Nötigung, Quälen, Körperverletzung, (schweren) sexuellen Missbrauch, schwere Vernachlässigung, Vergewaltigung, Kinderprostitution, Stalking, gefährliche Drohung, Verschicken von Nacktfotos oder -videos sowie Kinderpornografie.

Rechtlicher Rahmen ¹

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen, einschließlich ihres Schutzes vor jeglicher Form von Gewalt, sind auf globaler, nationaler und regionaler Ebene in (verschiedenen) Konventionen und Gesetzen verankert, insbesondere durch Gesetze zum Kinder- und Jugendgewaltschutz werden diese Rechte durchgesetzt.

Die UN-Kinderrechtskonvention¹ sowie die drei Zusatzprotokolle bilden den übergeordneten Bezugsrahmen. Ihre vier Grundprinzipien sind für uns selbstverständlich und bilden den Rahmen für unser Handeln:

• das Recht auf Gleichbehandlung
• der Vorrang des Kindeswohls
• das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung
• die Achtung vor der Meinung des Kindes

2. Risikoanalyse

Das Architekturzentrum Wien führte von Februar 2024 bis Dezember 2024 eine initiale Risikoanalyse durch, die den Ausgangspunkt für die Erstellung des Kinderschutzkonzepts darstellte.

In den verschiedenen Terminen und Phasen spielte die Partizipation der Mitarbeiter*innen eine wichtige Rolle. Im zweiten Schritt wurden mit allen Mitarbeiter*innen aus der Abteilung der Vermittlung innerhalb eines Workshops zum Kinderschutz­konzept am 03. April 2025, angeleitet durch Lisa Dungl vom Verein „die Möwe“, die Prozesse im Haus einer Risikoanalyse unterzogen, wobei alle Formate und Veranstaltungsreihen, die sich an private Kindergruppen und Schulklassen richten, auf ihre Risiken hinterfragt wurden.

Die Risikoanalyse ist kein abgeschlossener Prozess, sondern ein Startpunkt und Tool eines kontinuierlichen Auseinander­setzungsprozesses. In der Evaluierung und Aktualisierung des Kinderschutzkonzeptes sind auch bestehende Risiken und davon abgeleitete Maßnahmen regelmäßig erneut zu überprüfen.

3. Präventive Maßnahmen

Ermöglichen von Partizipation von Kindern und Jugendlichen

Die Perspektive von Kindern und Jugendlichen auf die gebaute Stadt ist uns wichtig und deren Meinung als Nutzer*innen ist für uns relevant.

Partizipation ist für uns sowohl ein methodischer als auch inhaltlicher Grundsatz. Einerseits geht es uns darum, den Teilnehmenden möglichst viel Spielraum und viele Gestaltungsmöglichkeiten zu geben, andererseits auch darum, die Partizipationsmöglichkeiten an städtischen Gestaltungsprozessen aufzuzeigen, wie z. B. Bürgerbeteiligungsverfahren, Baugruppen- oder Urban-Gardening-Initiativen etc.

Verhaltensrichtlinien für Mitarbeitende

Unsere Vermittler*innen verpflichten sich:

• die Arbeit frei von psychischer und physischer Gewalt zu halten.

• dazu beizutragen, ein für Kinder und Jugendliche sicheres, förderliches und er-mutigendes Umfeld zu schaffen.

• die Meinung und Sorgen von Kindern und Jugendlichen ernst zu nehmen und sie als Persönlichkeit zu fördern.

• alle Kinder und Jugendlichen mit Respekt zu behandeln.

• die „Zwei-Erwachsenen-Regel“ zu befolgen, d. h. Situationen und Aktivitäten mit Kindern, Jugendlichen und vulnerablen Gruppen so zu planen, dass mehrere Personen in Seh- und Hörweite sind und es nicht zu Eins-zu-Eins-Situationen kommt.

• beim Fotografieren, Filmen oder Berichten die Menschenwürde und das Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen zu achten, insbesondere auch mit persönlichen Daten sorgsam umzugehen und dies auch von Dritten einzufordern, die Informationen über Kinder und Jugendliche aus unserer Organisation erhalten.

• sich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch verantwortlich zu fühlen und Verdachtsfälle unverzüglich bei der Kinderschutzbeauftragten zu melden.

Kinderschutzbeauftragte des Architekturzentrum Wien

Im Sinne des 4-Augen-Prinzips besteht das Kinderschutzteam aus einer Kinderschutzbeauftragten und einer Stellvertretung.

Kontakt:

E-Mail: wuebben@azw.at
Tel.: +43 (1) 522 31 15-29

oder

E-Mail: office@azw.at
Tel.: +43 (1) 522 31 15

Kinderschutzbeauftragte: DI Anne Wübben
KSB-Stellvertretung: DI Daniela Zistler

Personalbereich

• Alle Mitarbeiter*innen werden vor einer Einstellung sorgfältig ausgewählt und geprüft. Neue Mitarbeiter*innen, die im direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, müssen neben der normalen Strafregisterbescheinigung eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ vorlegen (die entstehenden Kosten trägt das Az W).

• Bei Bewerbungsgesprächen werden das Kinderschutzkonzept sowie die Haltung zu Gewalt an Kindern und Jugendlichen thematisiert.

Sensibilisierung und Weiterbildung

Das Az W trägt dafür Sorge, dass alle Mitarbeiter*innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, einen wertschätzenden Umgang mit diesen pflegen. Darüber hinaus sollten alle Mitarbeiter*innen über Basiskenntnisse der Gewaltprävention inklusive der Prävention sexualisierter Gewalt sowie das Erkennen von Signalen für Missbrauch verfügen.

Dazu finden regelmäßige Jour Fixes statt, bei denen Allfälliges besprochen wird, u. a. wie man gewisse Inhalte besonders verständlich vermitteln kann, aber auch, ob es Auffälligkeiten bei den Kindern gibt. Wir sehen die Kinder nur bei den Sommer-akademien über einen längeren Zeitraum, daher ist es schwer, Signale für Missbrauch von extern wahrzunehmen. Trotzdem ist es bei diesen Jour Fixes Thema und wird in regelmäßigen Abständen durch einen gemeinsamen Workshop aufgefrischt.

Richtlinien für die Öffentlichkeits- und Medienarbeit sowie den Datenschutz

• Kinder und Jugendliche besitzen ein Recht auf Privatsphäre.

• Das Az W verpflichtet sich zu einem sorgfältigen Umgang bei der Aufnahme und Veröffentlichung medialer Inhalte, welche die Identität und Integrität von Kindern und Jugendlichen schützt. Vor der Erstellung und Verwendung von Bild-, Audio- und/oder Videomaterial wird das Einverständnis der abgebildeten Personen eingeholt. Bei Kindern unter 14 Jahren ist darüber hinaus das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten notwendig.

• Bei Produktionsterminen von Bild-, Audio- und/oder Videomaterial wird sichergestellt, dass die Teilnehmenden in altersgerechter Weise über den Zweck der Aufnahmen aufgeklärt werden und der Verwendung zustimmen.

• Entstehen Aufnahmen bei (Groß-)Veranstaltungen, bei denen das Einholen von Einverständniserklärungen nicht möglich ist, werden Aufnahmen nur aus großer Entfernung gemacht, damit Einzelpersonen nicht erkenntlich sind.

• Soweit personenbezogene Daten von Kindern erhoben werden, werden diese im Sinne der DSGVO behandelt.

Sexualpädagogische Haltung

Wer keine Sprache für Sexualität hat, hat meist auch keine Sprache, um Hilfe zu holen, wenn es um sexuelle Gewalt geht. Daher stellt sexuelle Bildung die Basis von Prävention sexueller Gewalt dar.

• Alle jungen Menschen sind von Geburt an sexuelle Wesen, unabhängig von ihrem Geschlecht.

• Sexualität ist ein natürlicher und wertvoller Bestandteil menschlicher Entwicklung.

• Sexualität ist in unterschiedlichen Facetten und Ausgestaltungen ein Grundbedürfnis und ein Teil der Identität eines jeden Menschen.

• Sexuelles Lernen findet in vielen Situationen statt, nicht erst dann, wenn Sexuelles wahrgenommen werden kann.

• Die sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen muss im pädagogischen Alltag immer beachtet und mitgedacht werden.

• Innerhalb unserer Teams können Themen im Kontext Sexualität, sexueller Gewalt bzw. sexueller Grenzüberschreitung angstfrei besprochen werden.

4. Standortspezifische Ausführungen

Evakuierungsplan mit Sammelstelle

Orientierungsplan des Museumsquartieres.

Maßnahmen bei Nichtabholung eines Kindes

Falls ein Kind nach den Workshops nicht abgeholt wird, werden die Eltern umgehend informiert (Telefonnummern sind im Vorfeld erfragt worden). Das Kind bleibt mindestens 30 Minuten mit zwei Vermittler*innen im selben Raum, in dem es abgeholt werden soll. Über diesen Zeitraum hinausgehend wird es in Rücksprache mit ihm und den Eltern gebeten, im Büro des Architekturzentrum Wien zu warten, damit wir die „Zwei-Erwachsenen-Regel“ einhalten können.

Wichtige Telefonnummern

Die Telefonnummern der Eltern werden im Vorfeld erfragt.

• Sekretariat (Werktags von 9–17:00 besetzt): +43 (1) 522 31 15
• Leiterin der Vermittlung Anne Wübben (am Wochenende): +43 (699) 121 75 142
• Sicherheitszentrale im MQ: +43 (1 ) 523 58 81 -1700
• Feuerwehr: 122

Vermittler*innen sind über die örtlichen Gegebenheiten informiert:

– Verbandskasten befindet sich im Workshopraum
– Sicherungskasten befindet sich im Serverraum 1
– Feuer und technische Gebrechen sofort der Kassa und der MQ-Sicherheitszentrale melden

Vereinbarungen für Exkursionen bei Sommerakademien

Das Architekturzentrum Wien unternimmt Exkursionen im Stadtraum. Bei diesen Exkursionen haben die Vermittler*innen die Aufsichtspflicht für die Teilnehmenden. Im Straßenverkehr gehen sie in Zweierreihen und dürfen sich nicht von der Gruppe entfernen. Am Spielplatz dürfen sie sich frei bewegen, kennen aber den Treffpunkt, an dem immer ein*e Vermittler*in anwesend ist.

Krisenplan für Exkursionen

Für den Fall, dass ein Kind trotzdem den Anschluss zur Gruppe verliert, sollen die Kinder die Handynummer der Vermittler*innen im Vorfeld eingespeichert haben.

5. Fallmanagement

Das Architekturzentrum Wien schafft Rahmenbedingungen, die Raum für Anliegen und Beschwerden aller Art, auch in Bezug auf alle Formen von Grenzverletzungen, Übergriffen und Gewalt, ermöglichen. Dazu fördert das Az W eine vertrauensvolle, transparente und respektvolle Fehler-, Konflikt- und Kommunikationskultur, die auf allen Ebenen gelebt und unterstützt sowie kontinuierlich reflektiert wird.

Allen für den Vermittlungsbereich des Architekturzentrum Wien tätigen Personen sind die relevanten Abläufe im Rahmen des Kinderschutzsystems sowie entsprechende Handlungsanweisungen bekannt und zugänglich, ebenso die relevanten internen und externen Ansprechpartner*innen (Kinderschutzbeauftragte und Kinderschutzzentren).

Annahme von Sorgen, Beschwerden, Anliegen und Verdachtsfällen

Beschwerden können grundsätzlich durch alle mit dem Architekturzentrum Wien in Kontakt stehenden Personen (Kinder, Jugendliche, Begleitpersonen und Mitarbeiter*innen) eingebracht werden – alle Mitarbeiter*innen des Az W können und sollen Beschwerden annehmen und an die zuständige Person weiterleiten. Ziel ist es, ein Klima zu schaffen, in dem auch kritische Rückmeldungen gehört werden.

Email-Beschwerden können an die Kinderschutzbeauftragte Anne Wübben (wuebben@azw.at) oder die allgemeine Büro-Emailadresse (office@azw.at) geschickt werden. In den Kinderschutz betreffenden Fällen muss die KSB umgehend informiert werden. Das Architekturzentrum Wien geht jedem Verdacht auf Gewaltanwendung sowie jeder Beschwerde sofort nach (Erstabklärung durch KSB innerhalb von 48 h ab Bekanntwerden).

Mitteilungen, Sorgen und Beschwerden von Kindern (und deren erwachsenen Begleitpersonen) werden ausnahmslos ernst genommen. Sie werden in einer besonnenen, sensiblen und wertschätzenden Haltung – weder bagatellisierend noch dramatisierend – entgegengenommen.

6. Evaluierung & Weiterentwicklung

Das Kinderschutzkonzept ist kein abgeschlossener Prozess, sondern Grundlage einer kontinuierlichen Auseinandersetzung. Das Monitoring seiner Umsetzung und die Evaluierung der Wirksamkeit der Maßnahmen übernimmt das Kinderschutzteam in regelmäßiger Abstimmung mit der Geschäftsführung. Für Rückmeldungen von Mitarbeiter*innen steht das Kinderschutz­team ganzjährig zu Verfügung. Zur Weiterentwicklung und Aktualisierung des Kinderschutzkonzeptes werden bestehende Risiken und davon abgeleitete Maßnahmen jährlich überprüft.

• Dokumentation aller Meldungen
• Monitoring der Umsetzung des Kinderschutzkonzepts in der Organisation
• Evaluierung und regelmäßige Überarbeitung des Kinderschutzkonzepts