Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheitserklärung
Wien, Dezember 2025

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Architekturzentrum Wien ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.azw.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der im Folgenden dargelegten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte vereinbar. Wir sind bemüht die identifizierten Mängel der Barrierefreiheit kontinuierlich zu beheben.

Die zugrundeliegenden Kriterien basieren auf WCAG 2.2 Konformitätsstufe AA bzw. dem gleichwertigen Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
• Nicht alle Bilder haben einen sinnvollen Alternativtext. Bei manchen Bildern fehlt der Alternativtext. (WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt)
• Im Formular zum Pressefoto Download besteht das Feld „Anrede“ aus Auswahltasten, die zwar visuell als Gruppe erkennbar, aber semantisch nicht als solche ausgezeichnet sind. (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen)
• Text der als Überschrift dienen soll, ist nicht immer semantisch als Überschrift ausgezeichnet. (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen)
• HTML-Markup wird teilweise nicht korrekt eingesetzt – etwa durch falsch verschachtelte Elemente bei interaktiven Komponenten. (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen und 4.1.2 Name, Rolle, Wert)
• Auf mobilen Geräten werden im eShop die Elemente der Länderauswahl nicht korrekt fokussiert, sodass Nutzer:innen die Liste erst durch platzieren eines Fingers an der richtigen Stelle finden. (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge).
• Es gibt visuell ausgeblendete Elemente, die für Screenreader sichtbar sind. (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge)
• Das Fokus-Styling ist bei einigen Bedienelementen nicht ausreichend in allen Browsern. (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.7 Tastatur Fokus sichtbar)
• Es gibt Links die nicht genügend Abstand zueinander haben, was die Bedienung z.B. auf Touchgeräten erschwert. (WCAG-Erfolgskriterium 2.5.8 Zielgröße (Minimum))
• Die englischen Titel der Ausstellungen und Bücher, haben keine Sprachkennzeichnung und werden deswegen mit der standardmäßigen Sprache des Screenreaders (z.B. Deutsch) vorgelesen. (WCAG-Erfolgskriterium 3.1.2 Sprachauszeichnung von Teilen)
• Das Sternsymbol als Markierung für Pflichtfelder in Formularen wird nicht erklärt. (WCAG-Erfolgskriterium 3.3.2 Beschriftung von Formularfeldern vorhanden)
• Bei den Filtern und Tabs (z.B. beim Kalender) werden die Zustände für Screenreader nicht korrekt vermittelt. (WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert)

b) Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung
• PDFs von Printpublikationen können auf der Website heruntergeladen werden. Sie sind nicht vollständig barrierefrei umgesetzt. Hier werden Inhalte präsentiert, die zusammengefasst auch auf der Website direkt vermittelt werden. Bei neueren Publikationen sind wir bemüht, die Vorgaben der Barrierefreiheit umzusetzen. Bei älteren Publikationen stellt der Aufwand eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.
• Videos auf der Website haben keine Audiodeskription (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet)). Eine Audiodeskription ist in YouTube nicht einfach möglich. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
• Das AzW stellt eine Vielzahl von Bilder zur Verfügung. Auf Grund des Umfangs können nicht alle Bilder mit sinnvollen Alternativtexten versehen werden. Bei neueren Bildern sind wir bemüht, die Vorgaben der Barrierefreiheit umzusetzen.

c) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
• Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Videos sind auf Youtube.com gehostet und veröffentlicht. Videos die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich.
• Inhalte von Dritten, beispielsweise eBooks, Studien oder Präsentationsmaterialien, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.11.2025 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Webzugänglichkeitsgesetz zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines externen Accessibility Audits nach WCAG 2.2 im Konformitätslevel AA im September / Oktober 2025.

Überprüft wurden:
• Startseite
https://www.azw.at/de
• Startseite (englisch)
https://www.azw.at/en
• Mediachannel
https://www.azw.at/de/mediachannel/
• Kalender
https://www.azw.at/de/programm/?azwShowDate=today
• Ausstellung
https://www.azw.at/de/termin/hot-questions-cold-storage/
• Shop inkl Produktansicht, Kauf
https://www.azw.at/de/e-shop/buecher/
• Pressefoto Download
https://www.azw.at/de/presskit/pressefotos-back-to-the-future/
• Exkursionen
https://www.azw.at/de/vermittlung/buchbare-exkursionen/
• Architektur Lounge
https://www.azw.at/de/artikel/engagement/die-architecture-lounge-des-architekturzentrum-wien/

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Neue Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung regelmäßig geprüft.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an die folgende Kontaktadresse mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf der Website www.azw.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:
Architekturzentrum Wien
Museumsplatz 1, 1070 Wien
T +43-1-522 31 15
E presse@azw.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt Ihre Anliegen über das Kontaktformular der Beschwerdestelle auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren